Neufassung vom 02. August 2022
Überarbeitet am 07. November 2023/30.01.2024/09.06.2024
Konzept angepasst nach Neuwahlen und Änderung der Öffnungszeiten am 12.11.2024
Der Kleiderladen für Jedermann
in Niedenstein
Kasseler Str. 66a
34305 Niedenstein
Ein Projekt der Evangelischen Kirchengemeinde Niedenstein-Wichdorf
Am Kirchplatz 2
34305 Niedenstein
„Folgst du der Gerechtigkeit nach, so wirst du sie erlangen und anziehen wie einen schönen Rock.“ Sirach 27,9
Inhaltsverzeichnis
Das wünschen wir uns gegenseitig im Team
Spender und Umgang mit Spenden
Einleitung
Die Kleidertüte (Kasseler Str. 66a, 34305 Niedenstein) ist ein ehrenamtliches Projekt innerhalb der Evangelischen Kirchengemeinde Niedenstein-Wichdorf (Am Kirchplatz 2, 34305 Niedenstein). Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar den Zweck Kleidung fair zu verwerten und mit den Einnahmen die diakonische Arbeit der Ev. Kirchengemeinde Niedenstein-Wichdorf zu fördern.
Nachfolgend werden die Entstehungsgeschichte und das Konzept mit der inneren Organisation, der Haltung zur Kleidung und zu Kund:innen, sowie die Verwendung der Einnahmen dargestellt.
Es handelt sich um verbindliche Absprachen, die jährlich den gegenwärtigen Herausforderungen und Aufgabenstellungen angepasst werden.
Die Idee zu einem Kleiderladen entstand im Januar 2015 aus der Initiative des „Runden Tisches zur Flüchtlingshilfe“ (später Arbeitskreis Füreinander-Miteinander). Es sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, die vielen spontanen Kleiderspenden für die neuankommenden Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften zu verwalten und gleichermaßen gerecht zu ordnen.
Dieser Kleiderladen sollte offen für Jedermann sein, damit jeder Sozialneid fern bliebe. Als ein Teilhabeprojekt sollte es Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich hier als Kund:innen zu fühlen, die sich ihre ganz persönliche Kleidung zum Besitz aussuchen und nicht auf Almosen angewiesen sind. Eine weitere Zielgruppe waren von Anfang an auch Menschen, die es aus ökologischer und nachhaltiger Sicht gutheißen, Kleidung aus zweiter Hand zu tragen. Auf einen Berechtigungsschein wurde verzichtet, weil die bisherigen Jahresabschlüsse unter der Grenze der Steuerpflichtigkeit lagen.
Zunächst fand der Kleiderladen seinen Standort in der Grundschule in Niedenstein, doch schnell musste eine neue Lösung gefunden werden. Dank der Hilfe von vielen ehrenamtlichen Helfern konnten die Räume des ehemaligen Landschulheims im Lupinenweg (Paritätischen Wohlfahrtsverband) so hergerichtet werden, dass am 6. September 2015 der neue Kleiderladen eröffnet werden konnte. Durch die Kinder- und Jugendlichen der Stadtjugendpflege wurde das Logo „Kleidertüte“ entworfen, dass fortan dem Projekt den Namen gab.
Seitdem hat sich die Kleidertüte als wöchentlicher Anlaufpunkt etabliert. Das Team ist trotz vielfältiger Veränderungen konstant bei über 20 Personen geblieben und ist stets offen für weitere Mitglieder.
Im Jahr 2018 musste für die Kleidertüte ein neuer Standort gefunden werden, weil das Grundstück neu bebaut werden sollte. Mittlerweile hatte sich die Kleidertüte über die gesamten 250 Quadratmeter des Landschulheimes ausgeweitet und neben der Kleidung auch Kinderspielzeug, Geschirr und Kleingeräte in das Sortiment aufgenommen.
Bürgermeister Frank Grunewald schlug den ehemaligen Spatzenladen in Ermetheis als neuen Standort vor. Eine Mehrheit der Ehrenamtlichen war für einen Umzug, der dann im September 2018 erfolgte. Mit einem verkleinerten Team, dafür aber in neuen, hellen Räumlichkeiten konnte die Kleidertüte das erste Mal am 5. Oktober 2018 ihre Türen in Ermetheis öffnen.
Das Projekt findet weiterhin großen Zuspruch bei den Kund:innen und wird auch am neuen Ort aufgesucht. Die optische Veränderung von einem Projekt in einem ehemaligen Landschulheim, hin zu einem schicken Laden mitten im Ortskern von Ermetheis macht eine konzeptionelle Neuorientierung notwendig.
Mit Beginn der Corona-Pandemie musste die Kleidertüte im Frühjahr 2020 kurzfristig schließen, konnte aber bald mit einem ausgearbeiteten Hygienekonzept wieder öffnen. Die Reduktion der Personen im Raum, die Zeitbegrenzung und Masken gehören schon lange zum Alltag in der Kleidertüte und haben sich bewährt.
Der Kleiderladen hat sich als ein Projekt innerhalb der Kirchengemeinde etabliert. Die Evangelische Kirchengemeinde Niedenstein-Wichdorf ist durch den Beschluss des Kirchenvorstandes offiziell Träger des Projektes.
Die Stadt Niedenstein fördert die Kleidertüte und stellt laut dem Mietvertrag vom 31.08.2018 die Räume des Kleiderladens mietfrei zur Verfügung. Die Nebenkosten werden gemeinsam bewältigt. Aus den eingenommenen Mitteln der Kleidertüte werden dafür von der Kirchengemeinde monatlich 150 Euro auf das Konto der Stadtkasse bezahlt. Eine detaillierte Abrechnung der Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Müll) erfolgt einmal im Kalenderjahr durch die Stadt Niedenstein.
Die Kirchengemeinde begleitet in Person von Pfarrer Böttner das ehrenamtliche Team als Geschäftsführer und Moderator in den Teamsitzungen. Der Kirchenvorstand verantwortet als Träger die Arbeit der Kleidertüte. Als ein diakonisches Projekt ist die Kleidertüte eingebunden in das Diakonische Werk im Schwalm-Eder-Kreis.
Im Matthäusevangelium heißt es: „Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen. Ich bin nackt gewesen, und ihr habt mich gekleidet.“ (Mt 25, 35-36). Es ist eines der sieben Werke der Barmherzigkeit, den Nackten zu kleiden. So möchte auch die Kleidertüte ihren Dienst am Nächsten verstanden wissen.
Organisation
Das Team der Kleidertüte besteht aus Frauen und Männern, die ehrenamtlich das Projekt tragen. Alle Mitglieder des Teams sind gleichberechtigt. Über die Mitglieder des ehrenamtlichen Teams wird eine Liste mit Namen und Adresse geführt. Das Team handelt im Auftrag der Kirchengemeinde und ist während des ehrenamtlichen Dienstes und auf dem Weg dorthin versichert.
Die Organisation der Kleidertüte wird durch das Orga-Team geleistet. Die Mitglieder des Orga-Teams werden durch das Team der Kleidertüte auf drei Jahre gewählt und im Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Niedenstein-Wichdorf bestätigt. Der Rücktritt vom Orga-Team ist möglich. Die nächste Wahl findet im September 2027 statt.
Die Aufgaben des Orga-Teams sind die Organisation von Dienstplänen und die Kassenführung.
Zum Orga-Team gehören derzeit:
§ Sandra Dach
§ Martina Grunewald
§ Rosmarie Schäfer (seit
26.11.2022)
§ Martina Wöll
Anlässlich der Sitzung am 07.11.2024 wurde durch Wahl das obige Orga-Team wiedergewählt.
Bei der Jahreshauptversammlung am 07. November 2024 wurde das Orga-Team, bestehen aus Martina Grunewald, Sandra Dach, Rosmarie Schäfer und Martina Wöll, wiedergewählt
Aus den Mitgliedern des Orga-Teams wird eine Person als Kassenwartin gewählt - derzeit Martina Grunewald.
Bei der Jahreshauptversmmlung am 07. November 2024 wurde Martina Grunewald als Kassenwartin wiedergewählt
Die Mitglieder des Orga-Teams stehen in Kontakt mit der Abteilung für Soziales im Rathaus. Sie vertreten die Interessen der Ehrenamtlichen gegenüber dem Kirchenvorstand. Das Orga-Team ist ebenso Mitglied im „Kleidertütenausschuss“ des Kirchenvorstandes, der mindestens einmal jährlich tagt. Seine Aufgabe ist die Förderung der Arbeit der Kleidertüte und die jährliche Kassenprüfung (siehe unten).
Das Team trifft sich in regelmäßigen Abständen im Ev. Gemeindehaus in Niedenstein. In Zeiten von Corona mussten die Teamsitzungen leider ausfallen. Alle Termine werden rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben. Entscheidungen für Umstrukturierungen o.ä. werden in den gemeinsamen Teamsitzungen getroffen. Kurzfristige Entscheidungen trifft das Orga-Team. Die Öffentlichkeitsarbeit läuft über das Mitteilungsblatt, den Chattengaukurier unter dem Reiter „Kleidertüte“, unter der „Evangelischen Kirchengemeinde Niedenstein-Wichdorf“ und auf der Homepage www.kleidertuete.jimdo.com. sowie der Facebook Präsenz der Kirchengemeinde. Für die Pflege der Homepage wird aus dem Team ein Öffentlichkeitsbeauftragter gewählt. Auf öffentliche Werbung für das Projekt wird weitgehend verzichtet.
Wöchentliche Zusammenarbeit
An den wöchentlichen Öffnungstagen wird in Teams von zwei bis drei Personen gearbeitet. Eine Person im Team hat während des Dienstes die Gesamtverantwortung. Die Person wird im Dienstplan in die erste Spalte geschrieben. Die Person sorgt für die Kassenführung, hat die Schlüsselgewalt und sorgt für die Aufgabenverteilung. Im Zweifelsfall trifft die Person die Entscheidung für das Team.
Jedes Wochenteam bestimmt eine Person, die die Kasse führt, eine Person, die die Kleiderspenden annimmt und die Kund:innen Beratung und Hilfestellung gibt. Wenn keine Kund:innen da sind, besteht die Aufgabe darin zu Regale aufzuräumen und sauber zu machen.
Dabei sollten die Kund:innen auf folgende Dinge hingewiesen werden:
§ Zutritt nur in den
Verkaufsbereich
§ Es dürfen max. drei Kleidungsstücke mit in die Umkleidekabine genommen werden.
§ Nicht genommene Ware bitte wieder zurücklegen
§ Es erfolgen weder Umtausch noch Rückgabe
Wer kurzfristig für seinen Dienst verhindert sein sollte, kümmert sich mit Hilfe der Teamliste selbstständig um Ersatz. Neue Teammitglieder sollten sich am Anfang an ein „erfahrenes“ Mitglied anhängen, um die Strukturen der Kleidertüte kennen zu lernen.
Nach dem Dienst werden die Einnahmen der Kassenwartin übergeben. Das Wechselgeld in Höhe von 70 Euro bleibt in der Kasse, die dem nächsten Tagesteam (Tagesteamverantwortlicher in Spalte 1) übergeben wird.
Das wünschen wir uns gegenseitig im Team
§ Freude an der Arbeit
§ Toleranz, Offenheit und Freundlichkeit
§ Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
§ Geduld und Ehrlichkeit
§ Hilfsbereitschaft
§ Akzeptanz, dass manche lieber verkaufen und andere lieber sortieren möchten
Spender und Umgang mit Kleiderspenden
Die Kleidertüte lebt von den vielen Spenden gebrauchter Kleidung aus Niedenstein und der ganzen Umgebung. Wer Kleidung sammelt, ist auch dafür verantwortlich, was mit der Kleidung geschieht.
Die Kleiderspenden sollen während der Öffnungszeit im Optimalfall in offenen Wannen oder Kleiderkörben abgegeben werden. Kleidung in Säcken wird direkt vor den Augen der Spender geöffnet und sortiert. Gegebenenfalls müssen die Spender Wartezeiten in Kauf nehmen und aussortierte Kleidung wieder mitnehmen. Die angelieferte Kleidung wird zwischengelagert und erst nach 3 Tagen ausgepackt. Die Kleidung muss gut erhalten und gewaschen sein. Sie sollte in einem solchen Zustand sein, dass sie auch in der eigenen Familie noch weitergegeben werden könnte. Verschmutzte, kaputte oder verschimmelte Kleidung muss sofort aussortiert werden.
Brauchbare Kleidung, die in der Kleidertüte keine Abnehmer findet, wird gesammelt und in regelmäßigen Abständen von der Brockensammlung in Bethel abgeholt. Bethel ist eine Organisation, die das „FAIR-wertung“ Siegel trägt. Die Erträge aus dem Verkauf der gepackten Säcke an die Brockensammlung in Bethel sowie die Erträge der jährlichen Kirchenkreissammlung im Februar fließen der Evangelischen Jugendarbeit im Kirchenkreis Fritzlar-Homberg zu.
Was wir nicht nehmen:
Kunden und Kundinnen
Kund:innen können Waren während der Öffnungszeiten, Mittwoch von 15 bis 17 Uhr sowie Freitag von 13:30 bis 16:30 Uhr (Stand Juni 2023) in der Kleidertüte gegen ein kleines Entgelt erhalten. Die Öffnungzeiten werden ab 01.01.2025 nach einstimmigen Beschluss bei der Jahreshauptversammung am 07. November 2024 wie folgt geändert: Mittwoch von 15 bis 17 Uhr, Freitag von 14 bis 17 Uhr. Die Würde jedes Einzelnen wird gewahrt, indem jeder Mensch als Kunde respektiert wird, wenn er oder sie in die Kleidertüte kommt. Es werden keine Almosen verteilt, sondern es findet eine Begegnung auf Augenhöhe statt.
Die Kleidung wird gegen ein Entgelt zwischen 50 Cent und 7 Euro erworben und wechselt dadurch den Besitzer. Es gibt kein Preisetikett am Kleidungsstück. Die erwartete Höhe des Entgelts richtet sich nach Listen, die transparent ausgehangen werden. Die Kleidertüte ist ausdrücklich nicht am wirtschaftlichen Gewinn orientiert.
Die Ehrenamtlichen bewahren darüber Stillschweigen, wen sie während der Öffnungszeiten antreffen. Neue Teammitglieder müssen zu Beginn ihres Dienstes eine Verschwiegenheitserklärung der Ev. Kirchengemeinde Niedenstein-Wichdorf unterschreiben. Sie werden über ihre Pflicht zur Verschwiegenheit hinsichtlich personenbezogener Informationen, die sie durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit in der Kleidertüte erfahren, unterrichtet. Die Verschwiegenheit gilt für alle personenbezogenen Informationen über Spender/Spenderinnen, Kunden/Kundinnen und Mitarbeitende. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch nach dem Ende des ehrenamtlichen Engagements bestehen.
Die Kleidertüte behält sich vor, bei bestimmten Notlagen oder Sondersituationen Kleidung oder weitere Waren ohne ein Entgelt auszugeben.
Entscheidungen über Ausgaben unter 300 Euro, die dem Geschäftsbedarf der Kleidertüte dienen (z.B., Papier, Druckerpatronen, Kleiderbügel, Regale etc.), werden von dem Orga-Team allein getroffen. Ausgaben über 300 Euro bedürfen der Zustimmung des Kirchenvorstandes.
(1)
Der Kleidertüte als Projekt innerhalb der Evangelischen Kirchengemeinde Niedenstein-Wichdorf verfolgt ausschließlich und unmittelbar den kirchlich-diakonischen Zweck, Kleidung fair zu verwerten, indem gespendete Kleidung angenommen, sortiert und aufgehangen wird, damit diese von Kund:innen erworben werden kann. Die Einnahmen jeder Woche werden durch eine Kassenwartin (derzeit Martina Grunewald) dokumentiert und auf das Konto der Kirchengemeinde eingezahlt. Die Buchführung erfolgt unentgeltlich durch das Kirchenkreisamt Schwalm-Eder, Freiheiterstraße 16 in 34576 Homberg (Efze).
Ein Kassenbericht wird von der Kassenwartin einmal im Jahr dem „Kleidertüten-Ausschuss“ des Kirchenvorstandes vorgelegt. Dieser tagt spätestens im Februar des Folgejahres (dies war in der akuten Coronazeit nicht möglich). Für die Bildung des Ausschusses werden zwei Mitglieder des Kirchenvorstandes als Kassenprüfer bestimmt, die nicht Teil des Kleidertüten-Teams sind. Weitere Mitglieder des Ausschusses sind der geschäftsführende Pfarrer und die Mitglieder aus dem Orga-Team. Die Kassenprüfer erstatten dem Kirchenvorstand Bericht. Der Prüfbericht ist Grundlage für die jährliche Entlastung der Kassenwartin und des Orga-Teams.
Die eingenommenen Gelder werden für den Betrieb des Kleiderladens, die Begleitung des ehrenamtlichen Teams und die diakonische Arbeit der Kirchengemeinde verwendet.
Zweck ist es die Armut im ländlichen Raum zu bekämpfen, die Integration von Menschen mit Migrationserfahrungen sowie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu fördern und die Kultur- und Bildungsarbeit auf dem Gebiet der Stadt Niedenstein zu unterstützen.
Anträge (mündlich oder schriftlich) zur Verwendung der Gelder werden ohne eine Frist von dem geschäftsführenden Pfarrer und dem Orga-Team entgegengenommen. Der Kirchenvorstand entscheidet mindestens einmal im Jahr auf Grund der Empfehlung des Kleidertütenausschusses über die Bewilligung der Anträge bzw. für welche Zwecke die Einnahmen auch ohne Antrag eingesetzt werden. Sie werden erst nach dem Beschluss im Kirchenvorstand ausgezahlt. Die Spenden werden in der Regel überwiesen und mit der Höhe öffentlich bekannt gegeben (Aushang in der Kleidertüte sowie Chattengau Kurier).
Am Ende eines Kalenderjahres sollen die Rücklagen für den weiteren Betrieb des Kleiderladens einen Betrag von 2000 Euro nicht übersteigen.
Der Zweck der Kleidertüte wird verwirklicht durch Weitergabe der Einnahmen an
a) Projekte im Bereich der Integrationsarbeit, die ehrenamtlich getragen werden und nicht durch andere Kostenträger gedeckt sind, z.B. Deutschkurse für Mütter, Integrative Sommerfeste/Weihnachtsfeiern, Zuckerfest, Ausflüge für Kinder (u.a. Theater) und Tagesreisen mit Flüchtlingen (Kassel oder Edersee oä.)
b) die Kindertagesstätten der Stadt Niedenstein (Rasselbande, Frechdachse), der Kirchengemeinde Niedenstein-Wichdorf (Ev. Kindertagesstätte Arche Noah) und den Waldkindergarten Niedenstein.
c) die Tagesmütter, die auf dem Stadtgebiet der Stadt Niedenstein aktiv sind.
d) die Grundschule Niedenstein (für Ausgaben, die nicht über das Bildungs-und Teilhabegesetz gedeckt sind), z.B. Kauf von Zuckertüten für bedürftige Familien zur Einschulung, Unterstützung für Kinder in finanziellen Notlagen zum Kauf von Unterrichtsmaterial oder zur Finanzierung von Ausflügen.
e) den Sportverein der SG Chattengau im Bereich Kinderturnen und Jugendzeltlager, z.B. Reduzierung der Kosten für alle Teilnehmenden des Zeltlagers oder für den reduzierten Erwerb von Turn-T-Shirts.
f) den Verein Liedertafel Wichdorf, zur Förderung der Arbeit im Kinderchor des Teenie-Chores. Eulennest Metze – Umgang mit der Natur und Insekten
g) die Ausbildung zum Jugendleiter (Juleica) bei den unterschiedlichen Trägern (Stadtjugendpflege, kirchliche Jugendarbeit)
h) Weitere Projekte, die Armut im ländlichen Raum bekämpfen, die Integration von Menschen mit Migrationserfahrungen sowie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen fördern und die Kultur- und Bildungsarbeit auf dem Gebiet der Stadt Niedenstein zu unterstützen.
i) Unterstützung der Tafel Fritzlar, des Kinderhospiz in Fritzlar, Hospizdienst in Gudensberg, Krebskranke Kinder e.V. Kassel, Bunter Kreis Kassel, Sternenkinder Diakonie Klinik Kassel
(2)
Die Kleidertüte ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3)
Die Mittel der Kleidertüte dürfen nur für die konzeptionell festgelegten Zwecke verwendet werden. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Kleidertüte erhalten als Pauschale aus Mitteln der Kleidertüte 50 Euro pro Kalenderjahr. Diese Gelder werden für eine jährliche interne Dankesfeier genutzt sowie für kleinere Geschenke zu besonderen Anlässen im Team z.B. Geburt, runder Geburtstag oder Jubelhochzeit. Solche geselligen Treffen der Ehrenamtlichen in der Kleidertüte sind wichtig, weil die Arbeit rein ehrenamtlich getragen wird und diese gebührend anerkannt werden soll. Es entstehen in der Kleidertüte keine Personalkosten durch soziale Arbeit oder eine Honorarkraft, die in einem vergleichbaren Projekt berücksichtigt werden müssten. Neben einer jährlichen internen Feier, können auch öffentliche Feiern stattfinden (z.B. vor Weihnachten), zu denen Kund:innen gezielt eingeladen werden können.
Getränke und kleinere Snacks für die Geschäftssitzung des Teams werden aus den Mitteln der Kleidertüte finanziert. Hierfür werden 100 Euro jährlich eingesetzt.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Kleidertüte fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4)
Bei Auflösung oder Aufhebung der Kleidertüte oder bei Wegfall bleibt das Vermögen im Besitz der Evangelischen Kirchengemeinde Niedenstein-Wichdorf, die vertreten durch den Kirchenvorstand über die weitere Verwendung entscheidet.
Bearbeitungsstand - Version 02.08.2022, Version geändert am 05.01.2023,
Version geändert und aktualisiert am 07. November 2023
Version geändert und aktualisiert am 12. November 2024
Beschlusslage
Die vorliegende Konzeption wurde am 14. September 2022 im Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Niedenstein-Wichdorf beschlossen.
Änderungen am 29. November 2023 durch den Kirchenvorstand der ev. Kirchengemeinde Niedenstein-Wichdorf beschlossen.